Wir beraten Sie bezüglich Ihrer Bestattungsvorsorge in Potsdam, Teltow und Kleinmachnow

„Wir hoffen immer, und in allen Dingen ist besser hoffen als verzweifeln.“

Johann Wolfgang von Goethe


Wir, das Team vom Bestattungsinstitut Bensch in Potsdam, beraten Sie gerne in Bezug auf eine Bestattungsvorsorge, die zum einen Ihnen und zum anderen Ihrer Familie sowie Ihren Hinterbliebenen Sorgen abnehmen kann. Es ist durchaus sinnvoll, sich bereits während der Lebzeiten Gedanken über den Tod und eine Bestattung zu machen.

Gerne besprechen wir die Möglichkeiten einer Vorsorge in einem ruhigen und angenehmen Gespräch. Unser Team ist erfahren im Umgang mit diesem sensiblen Thema und kann einfühlsam auf Sie eingehen. Vertrauen Sie uns und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns. Wir sind für Sie da!

Bestattungsvorsorge

Haben Sie sich schon einmal Gedanken über eine Bestattungsvorsorge gemacht? Nein? Dabei ist es eine große Erleichterung für Sie und auch für Ihre Angehörigen, eine rechtzeitige Vorsorge getroffen zu haben. Die Regelungen für den Ablauf, den Umfang und die Nennung persönlicher Wünsche bei der Bestattung sowie die finanzielle Absicherung, beispielsweise mit einer Bestattungskostenvorsorgeversicherung, werden dieser gerecht. Durch eine Bestattungsvorsorge ersparen Sie Ihren Angehörigen zum einen Unsicherheit und zum anderen eine finanzielle und zusätzliche seelische Belastung.



Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie uns die Möglichkeiten mit Ihnen besprechen. Wir sind gerne für Sie da!

Was umfasst eine Bestattungsvorsorge?

Erfahren Sie im Folgenden mehr über unsere Bestattungsvorsorge. Unter anderem wollen wir Ihnen folgende Fragen beantworten: Welche Bestattungsarten gibt es? Was ist bei einem Trauerfall zu tun? Wie läuft eine Trauerfeier ab?

Was wir im Trauerfall übernehmen können:

Außerdem wollen wir Ihnen die Formalitäten so gut es geht abnehmen.


Unser Vorsorgeplan umfasst:

  • Formular zur Vorsorgevollmacht
  •  Formblatt: Welche Unterlagen im Trauerfall benötigt werden.
  •  Formblatt: Welche Angehörigen informiert werden sollen.
  •  Formblatt: Welche Freunde informiert werden sollen.
  •  Formblatt: Welche Institutionen informiert werden sollen.

Ihre finanzielle Absicherung:

Eine besondere Bedeutung gewinnt die Bestattungsvorsorge durch eine Gesetzesänderung zum 01.01.2004. Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) komplett gestrichen. Das heißt, kein GKV-Mitglied hat mehr Anspruch auf Sterbegeld. Durch diesen Rückzug des Staates kommen in Zukunft höhere Bestattungskosten auf die Angehörigen zu. Um dies zu vermeiden, ist die private Initiative gefordert.

Lassen Sie sich von uns beraten! Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Sie möchten sich in Bezug auf eine Bestattungsvorsorge beraten lassen?

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